Als Sachkundige der TRGS 519 gemäß Ziffer 2.7/ Anlage 3 der Technischen Regeln für Gefahrstoffe: Asbest- Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten sind wir bestens geschult.
Die Schadstoffsanierung erfolgt vor dem eigentlichen Rückbau. Somit werden z.B. Asbeststoffe, Dämmmaterial, -Bauteile wie elektrische Heizungen, Leuchtstoffmittel zerstörungsfrei und bruchsicher
von uns demontiert und in spezielle Behältnisse verpackt und entsorgt.
Bei Interesse beraten wir Sie gerne.